Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit Juli & Beere (nachfolgend J&B genannt) abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind jedem Gast oder Auftraggeber bei Abschluss entsprechender Vereinbarungen zur Kenntnis zu geben bzw. auszuhändigen.
Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen. Im Übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Pensionsübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder - falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war - bereitgestellt worden ist.
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z.B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann J&B ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens J&B bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 14.00 Uhr und am Abreisetag bis 12.00 Uhr zur Verfügung gestellt. J&B ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.
Für den Fall der Änderung von Steuern-, Gebühren- und Abgabesätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Vertragspartnern bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich J&B vor, die Preise anzupassen. Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens J&B entsprechend den dann gültigen Preislisten geändert werden, insbesondere dann, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung mehr als 4 Monate beträgt.
J&B erlaubt, unter der Voraussetzung der vorherigen Rücksprache, das Mitbringen eines Haustieres. Für das Haustier fällt eine Gebühr von EUR 6,00 pro Nacht an.
J&B stimmt dem Mitbringen eines Haustieres mit der Maßgabe zu, dass die Haustiere unter ständiger Aufsicht des Gastes stehen sowie frei von Krankheiten sind, keine Gefahr für das Pensionspersonal und die übrigen Pensionsgäste darstellen und auch sonst keinen Schaden anrichten.
Es besteht striktes Rauchverbot in der gesamten Pension.
Es ist daher untersagt, in den öffentlichen Bereichen, insbesondere im Restaurant und in den Gästezimmern zu rauchen.
Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat J&B das Recht, vom Gast Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers, in Höhe von EURO 300,00 zu verlangen.
Darüber hinaus stellt J&B dem Gast bei extremer Verunreinigung (Verschmutzung/ Geruch) des Zimmers einen Schadensersatzbetrag in Rechnung, welcher sich nach Aufwand und ggf. Vermietungsausfall richtet.
Die Rechnungen sind - soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind - mit Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug und in bar zur Zahlung fällig. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist J&B in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge in der Pension angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt J&B, sowie alle weiteren zukünftigen Leistungen für den Gast einzustellen. Voraussetzung ist, dass J&B die Inverzugsetzung durch eine Mahnung unter Fristsetzung und Hinweis auf die Folgen bewirkt. Übersteigt der Rechnungsbetrag 300,00€ oder hält sich der Gast länger als 6 Tage in der Pension auf, so ist J&B berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.
J&B ist berechtigt, von einem Gast, der nicht vor reserviert hat, Vorauszahlungen in Höhe eines Übernachtungspreises bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages zu verlangen. J&B kann ohne Begründung jegliche Bestellannahme, jede Reservierung oder andere Leistungen, die auszuführen oder fortzuführen sind, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.
In Fällen der Stornierung von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der von J&B angebotenen Leistungen werden die bestellten und reservierten, aber vom Gast nicht angenommenen, seitens der Pension J&B aber angebotenen vertraglichen Leistungen (insbesondere für die Logis der Gäste, die Miete von Funktionsräumen und/oder die Bewirtung) zu nachstehenden Pauschalen durch die Pension J&B dem Gast berechnet.
Folgende Bedingungen bei Gruppenbuchungen / Veranstaltungen ab 10 Personen:
Bei Einzelreisenden ist eine Stornierung bis 24 h vor Anreise kostenfrei. Danach behalten wir uns vor, bei Nichtanreise, den Preis für die Übernachtung, gemäß dem deutschen Reiserecht, in Rechnung zu stellen.
Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten oder reservierten Termin seitens J&B erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert werden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten oder reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Für die Haftung der Pension J&B gelten die §§ 701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von J&B, dessen gesetzlichem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
In den öffentlichen Bereichen der Pension J&B ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Pension J&B und dem Gast gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist das zuständige Amts- bzw. Landgericht, das sich am Sitz der Pension J&B befindet.